Handlungsempfehlung der KMK zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) 2024

Die Kultusministerkonferenz (KMK) legt mit dieser Handlungsempfehlung einen länderübergreifenden Orientierungsrahmen für den verantwortungsvollen, pädagogisch fundierten und chancengerechten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen vor. Ziel ist es, Schulen nicht mit Verboten, sondern mit klaren Leitlinien, rechtlicher Sicherheit und professioneller Unterstützung zu begegnen und KI als Bestandteil einer zeitgemäßen Schul- und Unterrichtsentwicklung zu integrieren.

1. KI, Lernen und Didaktik
KI verändert Lern- und Lehrprozesse grundlegend. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, KI kritisch-reflektiert, ethisch verantwortungsvoll und kompetent zu nutzen („Lernen über KI“), zugleich kann KI Lernprozesse adaptiv unterstützen („Lernen mit KI“). KI-Anwendungen bieten Potenziale für Individualisierung, Inklusion und Förderung von Basiskompetenzen, dürfen jedoch gemeinsames Lernen und pädagogische Beziehungen nicht ersetzen. Lehrkräfte behalten die zentrale didaktische Verantwortung. Der Einsatz von KI soll evidenzbasiert, altersangemessen und wissenschaftlich begleitet erfolgen. Für generative KI wird weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf betont.

2. Veränderung der Prüfungskultur
Die KMK spricht sich klar gegen pauschale Verbote von KI aus. Stattdessen sollen Leistungsbewertung und Prüfungsformate weiterentwickelt werden: weg von rein produktorientierten, hin zu prozess-, reflexions- und kompetenzorientierten Formaten. KI kann unterstützend bei Diagnostik, Feedback und Korrektur eingesetzt werden, die abschließende Bewertung bleibt jedoch eine hoheitliche Aufgabe der Lehrkraft. Zukünftige Prüfungsformate sollen verstärkt Präsentationen, Verteidigung von Ergebnissen, Kollaboration und Reflexion der KI-Nutzung einbeziehen.

3. Professionalisierung der Lehrkräfte
KI-Kompetenzen werden als fester Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung definiert. Neben technischen Grundlagen stehen medienpädagogische, ethische, rechtliche und didaktische Aspekte im Fokus. Lehrkräfte sollen KI souverän einsetzen, ihre Grenzen erkennen und Lernprozesse verantwortungsvoll gestalten können. Dafür sind kontinuierliche Fortbildungen, Evaluationsverfahren sowie zeitliche und organisatorische Freiräume erforderlich.

4. Regulierung und rechtlicher Rahmen
Die Nutzung von KI muss DSGVO-konform, urheberrechtskonform und ethisch verantwortet erfolgen. Die KMK verweist auf den EU AI Act, bestehende Prüfverfahren (z. B. eduCheck digital) und länderübergreifende Infrastrukturen wie VIDIS. Ziel ist eine klare, innovationsoffene Rahmensetzung, die Schulen Handlungssicherheit gibt und „ethical by design“-Prinzipien stärkt.

5. Chancengerechtigkeit und Zugang
KI darf soziale Ungleichheiten nicht verstärken. Die KMK adressiert explizit den digitalen Zugang (first-level divide), Unterschiede in Nutzung und Motivation (second-level divide) sowie Kompetenzunterschiede (third-level divide). Vorgesehen sind kostenfreie, datenschutzkonforme Zugänge zu KI-Anwendungen, gezielte Förderung von Lehrkräftekompetenzen und die Entwicklung eines pädagogisch trainierten, staatlich verantworteten KI-Systems für Schulen.

Kernbotschaft:
KI soll als integraler Bestandteil schulischer Bildung genutzt werden – kritisch, gerecht, professionell und pädagogisch verantwortet. Schulen benötigen dafür klare Rahmenbedingungen, qualifizierte Lehrkräfte, geeignete Prüfungsformate und einen chancengerechten Zugang für alle Lernenden.

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